Informationen
Mehr erfahrenFAQ — Häufig gestellte Fragen
Wann werde ich am Treffpunkt abgeholt?
Bitte seien Sie pünktlich an Ihrem ausgewählten Treffpunkt. Hier siehst du, wann du am jeweiligen Treffpunkt sein solltest:
Ostbahnhof: 15 Minuten vor Fahrtzeit
Landeplatz Höhenmatte: 10 Minuten vor Fahrtzeit
Arabshop: 10 Minuten vor Fahrtzeit
Westbahnhof: 5 Minuten vor Fahrtzeit
Adventure Guesthouse: während der Fahrt
Adventure Hostel: während der Reise
Bitte beachten Sie, dass wir nicht auf Sie warten können, da andere Gäste auf derselben Reise sind. Wenn Sie zu spät anreisen, können wir Ihren Flug nicht erstatten.
Könnt ihr mich zurück zum Abholort bringen?
Leider können wir keinen Bringservice zu den Treffpunkten anbieten. Nach der Landung warten bereits die nächsten Gäste auf die Guides. Da wir jedoch im Zentrum von Interlaken landen, sind alle Hotels und Bahnhöfe zu Fuß erreichbar.
Kann ich mein Gepäck mitbringen?
- Rucksäcke und Handtaschen können Sie mitbringen.
- Große Koffer, die du nicht mit in den Bus nehmen kannst. Es ist nicht genug Platz drin. Bitte legen Sie sie in eines der Schließfächer an den Bahnhöfen oder im Gepäckraum Ihres Hotels.
Kann ich meine eigene Kamera mitbringen?
Solange es sich um eine kleine digitale Pocket-Kamera mit einem Objektiv handelt, das nicht entfernt werden kann, ist das erlaubt. An dieser Kamera muss auch ein Armband angebracht sein. Selfie-Sticks und Mobiltelefone können Sie zum Start mitbringen, sind aber während des Fluges nicht erlaubt.
Jeder Pilot bietet seinen eigenen Bild- und Videoservice mit einem speziellen Gleitschirm-Full-HD-Kamerasystem an, um Ihre Reise unvergesslich festzuhalten. Direkt nach dem Flug zeigt Ihnen Ihr Pilot die Bild- und Videodateien auf einem Tablet. Wenn Sie diese Dateien kaufen möchten, erhalten Sie entweder die Original-SD-Karte oder eine Kopie auf Ihr Handy. Dieser zusätzliche Service kostet CHF 40.00 und muss an Ihren Piloten bezahlt werden.
Was muss ich mitbringen?
Gleitschirmfliegen ist eine Outdoor-Aktivität, also tragen Sie bitte Kleidung, die dem Wetter angemessen ist. Es ist wichtig, feste Schuhe zu tragen. Wenn Sie keine haben, leihen Sie sich kostenlos Schuhe, Jacken und Skihosen aus.
Alle anderen Materialien (Helm, Gurtzeug, Handschuhe usw.), die für den Flug benötigt werden, werden Ihnen von Ihrem Piloten ausgehändigt.
Kann ich während des Fluges eine Brille tragen?
Ja. Wir empfehlen sogar, während des Fluges eine Sonnenbrille zu tragen, da Wind und Sonne herrschen. Aber keine Sorge... Wir haben auf keinem unserer Flüge je eine Sonnenbrille verloren.
Kann ich mit Kreditkarte bezahlen?
Ja, Sie können mit Kreditkarte oder in bar bezahlen. Wenn Sie in bar bezahlen möchten, werden die folgenden ausländischen Banknoten (keine Münzen) akzeptiert: Euro, britische Pfund und US-Dollar.
Kann ich mein Auto am Treffpunkt parken?
In der Nähe des Treffpunkts und des Landeplatzes gibt es mehrere gebührenpflichtige Parkplätze und überdachte Parkplätze.
Was passiert, wenn das Wetter schlecht ist und der Flug nicht stattfinden kann?
Wenn der Flug aufgrund schlechter Wetterbedingungen nicht stattfinden kann, werden wir gemeinsam mit Ihnen versuchen, ein anderes Datum und eine andere Uhrzeit zu finden, oder wir stornieren den Flug und erstatten Ihnen den vollen Betrag.
Kann ich eine Pilotin buchen?
Ja, das ist an bestimmten Tagen möglich. Die Pilotin kann jedoch nicht online gebucht werden. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an info@alpinair.com oder rufen Sie uns einfach an. Unsere Telefonnummer ist +41 79 583 83 83.
Was ist das Mindestalter für Gleitschirmfliegen?
Kinder müssen mindestens 5 Jahre alt sein und benötigen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern.
Das Mindestgewicht beträgt 25 kg.
Gibt es eine Gewichtsbeschränkung beim Gleitschirmfliegen?
Ja, es gibt eine allgemeine Gewichtsbeschränkung von 90 kg.
Abends und am frühen Morgen liegt das Gewichtslimit bei 80 kg, da der Aufwind schwächer ist und das Starten für den Piloten schwieriger ist.
Bitte fragen Sie uns, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Benötige ich eine spezielle Versicherung?
Ja, jeder Passagier muss eine eigene Unfall- und Krankenversicherung haben, die in der Schweiz gültig ist.
Sehen Sie sich die AGBs der Versicherung des Piloten an: SHV-Versicherung.pdf.
TREFFPUNKTE
ALPIN-AIR-SCHALTER INTERLAKEN OSTSTATION
Navigiere hierLANDEPLATZ
HÖHENMATTE
Navigiere hierBAHNHOF INTERLAKEN WEST IN DER NÄHE VON „MIGROLINO“
Navigiere hierALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Vertrags
Mit der mündlichen oder schriftlichen Registrierung (d.h. der Buchung durch die Kunden), in der AlpinAir Paragliding Interlaken oder eines ihrer Unternehmen tätig werden kann, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Durch die Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrags zwischen ihm und dem Veranstalter an.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für die Erbringung der angeforderten Dienstleistung, wie in den Anzeigen und/oder in der Auftragsbestätigung beschrieben. Serviceerweiterungen können nach Rücksprache mit dem Veranstalter in Betracht gezogen werden. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Preise
Die effektiven Preise für die angebotenen Aktivitäten können den aktuellen Inseraten des Veranstalters entnommen werden. Die Preise in der Broschüre verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise können sich ändern.
4. Bedingungen der Zahlung
Die Aktivitäten müssen zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden. Ohne Bezahlung werden keine Buchungen akzeptiert.
Für Gruppenrabatte kontaktieren Sie uns bitte.
5. Kündigung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Änderungen oder Stornierungen von Flügen können vor Ablauf der Stornierungsfrist von 48 Stunden vor Beginn der Aktivität vorgenommen werden und werden im Falle einer Stornierung vollständig zurückerstattet. Nach Ablauf der Stornierungsfrist sind 100% des Betrags fällig.
Bei Flugannullierungen durch den Anbieter wird eine volle Rückerstattung gewährt.
Für andere Aktivitäten, die von anderen Anbietern angeboten werden, gelten deren Geschäftsbedingungen.
6. Kündigung oder Änderung des Vertrags durch den Veranstalter
Für bestimmte Programme ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Erfüllung eines Vertrags zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht an den angebotenen alternativen Dienstleistungen teilnehmen, werden allfällig gezahlte Gebühren abzüglich der Gebühren für erbrachte Dienstleistungen zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind nicht möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm kurzfristig abzusagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihr Versäumnis oder andere Handlungen die Erfüllung eines Vertrags gefährden oder unmöglich machen. In diesem Fall gilt die Regelung der Stornokosten gemäß Ziffer 5. Wenn ein Programm oder Teile eines Programms aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Veranstalters, behördlicher Vorschriften, Streiks oder unsicherer Wetter- und Naturbedingungen nicht durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktivitäten kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. Bezahlte Gebühren werden abzüglich der Gebühren für erbrachte Dienstleistungen, allfälliger Ausgaben und der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass ein gefahrloser Abschluss der Aktivität im Interesse aller liegt. Alle Entscheidungen, die von den Aktivitätsleitern getroffen werden, sind endgültig. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Programm zu ändern. Der Veranstalter wird sich um einen gleichwertigen Serviceersatz bemühen.
7. Teilnahmebedingungen, Pflichten des Teilnehmers
Gute Gesundheit ist notwendig, um an allen Aktivitäten teilnehmen zu können. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter über mögliche gesundheitliche Probleme zu informieren. Unter keinen Umständen dürfen die Teilnehmer an den Aktivitäten teilnehmen, während sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka oder ähnlichen Substanzen stehen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und verpflichten sich, die Anweisungen des Organisators, des Leiters der Aktivität und der Assistenten strikt zu befolgen. Wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind oder Anweisungen missachtet werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Teilnahme zu verbieten.
8. Bild- und Videoaufnahmen
AlpinAir Paragliding Interlaken verwendet die vom Piloten und während der Aktivität aufgenommenen Fotos und Videos für soziale Medien und andere Werbezwecke.
9. Versicherung
Jeder Passagier ist für den Abschluss einer Reiseversicherung (Kranken- und Unfallversicherung) verantwortlich.
Dem Passagier ist bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Der Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 5 Millionen abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Personen- und Sachschäden, die der Passagier während eines Gleitschirmfluges erleidet, ist auf maximal diesen Betrag begrenzt.
Variante ohne Unfallversicherung für Beifahrer
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch während eines Drachenfluges) versichert ist. Mit dem Kauf eines Fluges und damit dem Vertragsschluss für den Flug besteht keine Unfallversicherung für den Gast.
Variante mit Unfallversicherung für Beifahrer
Der Pilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einer auf die Schweiz beschränkten Deckung und einer maximalen Deckung von CHF 100.000 für medizinische Kosten abgeschlossen. Eine Unfallversicherung kann in Anspruch genommen werden, nachdem die Leistungen einer bestehenden Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Der Pilot haftet für Schäden aus den Folgen eines Unfalls nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur Höhe der Versicherungsdeckungsgrenze.
10. Berufungen
Sollte die Aktivität zu Einsprüchen oder Schadensersatz führen, sind diese dem Aktivitätsleiter (d. h. dem Aktivitätenanbieter) unverzüglich schriftlich mitzuteilen und vom verantwortlichen Leiter schriftlich zu bestätigen. Der Aktivitätsleiter hat jedoch nicht das Recht, Ansprüche anzuerkennen, weshalb eine Bestätigung nicht die Wirkung hat, dass ein Fehlverhalten anerkannt wird. Der Leiter der Aktivität (d. h. der Anbieter der Aktivität) wird im Rahmen des Programms und der verfügbaren Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen, um Abhilfe zu schaffen. Sollte die Situation unzureichend oder nicht behoben werden oder sollte der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen diese innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglichen Ende der Aktivität beim Veranstalter bei der Buchungsagentur eingegangen sein. Der Beschwerde des Teilnehmers sind die Bestätigung des Aktivitätenanbieters/Aktivitätsleiters sowie alle anderen relevanten Nachweise beizufügen. Bei verspäteten Beschwerden oder Beschwerden wegen Versäumnissen während der Aktivität oder bei verspäteter Einreichung der Reklamationen bei der Buchungsagentur gelten alle Einsprüche als ungültig.
11. Allgemeine Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter oder die Hilfskräfte sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Erbringung wertvoller Leistungen Hilfskräfte einzusetzen oder Dritte hinzuzuziehen. Sollte der Veranstalter die Durchführung der Aktivität rechtmäßig auf einen Dritten übertragen, haftet der Veranstalter nicht für Handlungen oder Versäumnisse des Dritten bei der Durchführung der Aktivität. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Versäumnisse des Veranstaltungsleiters verursacht werden, sofern dieses Verhalten nicht in seinen vertraglichen Verantwortungsbereich fällt; als Ursache für Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere gemäß Punkt 1), höhere Gewalt, natürliche Ereignisse, behördliche Vorschriften usw. oder Schäden, die durch eine verspätete Rückkehr zum Ausgangspunkt der Aktivität verursacht wurden. Sollte der Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters, des Aktivitätsleiters usw. nicht befolgen, entfällt jegliche Haftung des Veranstalters.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen anwendbar. Die Parteien vereinbaren, dass der ausschliessliche Gerichtsstand Interlaken ist. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.